Ernährungstherapie
Eine Ernährungstherapie ist eine medizinische Ernährungsberatung
bei Vorliegen einer Erkrankung (z.B. Adipositas, Magen- und Darm- oder psychische Erkrankungen).
Sie kann verordnet und von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Vorrausetzung für eine Ernährungstherapie ist eine
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die jeder Haus- oder Facharzt
ausstellen kann.
Ich therapiere folgende Erkrankungen...
Psychische Erkrankungen
Depressionen, Burnout, Angststörungen, AD(H)S, Essstörungen wie Magersucht (Anorexie), Bulimie, Binge Eating Disorder und Orthorexie
Magen- und Darm-
erkrankungen
Reizdarmsyndrom, Reizmagensyndrom, Reflux/ GERD, Gastritis, Verstopfung, Durchfall, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Divertikulitis, Dünndarmfehl-besiedlung (SIBO)
Allergien & Unverträglichkeiten
Laktoseintoleranz, Fruktoseunverträglichkeit, Histaminintoleranz, Zöliakie, Nicht-Zöliakie-Glutensensitivität (NCGS), Lebensmittelallergien
Mangel- und Fehlernährung
Adipositas, Übergewicht, Untergewicht, Energiemangel, Nährstoffmängel
(z.B. Vitamin B12, Eisen und Jod)
Metabolische Erkrankungen
Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Gicht, Osteoporose, Diabetes mellitus Typ 2, Fettleber
Gynäkologische Erkrankungen
Endometriose,
Polyzystisches Ovarialsyndrom (PCOS)
Auf deiner ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung steht eine andere Erkrankung?
Kein Problem. Schreib mir einfach eine Mail (lara@opfermann.cc).
Ablauf einer Ernährungstherapie
Erstgespräch (60 Minuten)
mit ausführlicher Anamnese und anschließender Ernährungsdiagnose
Mehrere Folgetermine
(30 Minuten)
Individuelle Ernährungstherapie
Abschlussgespräch (30 Minuten)
Ggf. mit Bericht-
erstattung an behandelnden Arzt
Bezuschussung durch die Krankenkasse
Eine Ernährungstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen
teilweise übernommen. Das heißt du trägst nur einen Teil der Kosten selbst.
Krankenkassen übernehmen bis zu 80 Prozent der Kosten.
Bezuschusst werden in der Regel bis zu 5 Termine:
Eine Erstberatung und bis zu 4 Folgeberatungen.
WICHTIG !!!
Voraussetzung ist eine Beantragung der Kostenübernahme vor Therapiebeginn und das Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Ich bin privat versichert
Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme abhängig vom Vertrag mit der Krankenversicherung.
Auch die Beihilfe übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen teilweise die Kosten für die Ernährungstherapie.
So funktioniert die Beantragung der
Bezuschussung für eine Ernährungstherapie
01
Dein Haus- oder Facharzt stellt dir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
02
Zusammen mit dem Kostenvoranschlag vom nutricum stellst du vor Therapiebeginn einen Antrag auf Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse.
03
Von deiner Krankenkasse erhältst du den Bescheid, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
04
Nach Abschluss der Ernährungstherapie reichst du die Rechnungen bei deiner Krankenkasse ein. Deine Krankenkasse erstattet dir das Geld zurück.
Preise
Die Kosten für die Beratungsleistungen sind angelehnt an die
Honorarempfehlungen des Berufsverbands Oecotrophologie e.V.
Erstgespräch
Individuelle Einzeltherapie mit Anamnese
60 Minuten
89,99€
Folgetermin
Individuelle
Einzeltherapie
30 Minuten
54,99€
Erstgespräch
Online
Individuelle Online-Einzeltherapie mit Anamnese
60 Minuten
89,99€
Folgetermin
Online